Corona Fehlurteile und kein Ende in Sicht
Im Jahre 2020 habe ich ein Verfahren vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 28 O 219/21) verloren. Hintergrund war die Löschung eines Videos, welches ich mit der Kollegin Beate Bahner aufgenommen hatte und in Kollegin Bahner meinte, dass der PCR-Test ein Betrug sei, da ein positiver Test jedenfalls keine Krankheit nachweisen könne. Das Landgericht Köln führte damals dazu aus, dass es vermutlich an einem Verfügungsanspruch fehlen würde, da die Äußerung, dass der PCR-Test der größte Betrug in der Medizingeschichte sei und keine Corona-Infektion nachweisen könne, durchaus eine medizinische Fehlinformation darstellen dürfte.
Ein positiver PCR Test wurde vom Gericht mit einer Infektion gleichgesetzt
Auch das OLG Köln hat damals einen Verfügungsgrund abgelehnt und einen positiven PCR-Test mit der „Corona Krankheit“ gleichgesetzt. Dabei lagen genug Information vor, dass der PCR eben keine Infektion nachweisen kann. Bereits in der Ausgabe 48 des Ärzteblattes aus dem Jahre 2020 finden wir dazu einen Artikel von Dr. med. Hans Jürgen Scheurle.
Dort heißt es: „In Nachrichten und Medien wird die Zahl positiv PCR-Getesteter als „neue Coronafälle“ oder „Neuinfektionen“ bezeichnet. Bedeutet ihr Ansteigen eine besondere Gefahr? Nein! PCR-Tests sagen weder etwas darüber aus, ob ein Mensch krank noch ob er infektiös ist, d. h. andere mit COVID-19 anstecken kann. Sie stützen allein die Diagnostik bei bereits bestehender Erkrankung. Da ein positiver Test weder gleich Infektion noch gleich Erkrankung ist, müsste es in den Medien „positiv PCR-Getestete“ heißen. Angaben wie „20.000 neue Coronafälle“ oder „Neuinfektionen“ sind falsch.“, so Dr. med. Hans Jürgen Scheurle.
Und weiter: „Wir Ärzte sind verpflichtet, uns gegen unsinnige, schädliche Regierungsmaßnahmen zu wenden und dem auf PCR-Tests gegründeten Shutdown, der kulturellen Isolation und dem wirtschaftlichen Niedergang zu begegnen“ …
„Laienpresse und Politiker setzen positive PCR-Tests mit Infektion oder Krankheit gleich. Die drei Begriffe haben jedoch unterschiedliche medizinische Bedeutung. Über 80 % der positiv Getesteten sind gesund und können ihrer Arbeit nachgehen. Über 15 % haben mittlere Grippesymptome. 1–2 % sind schwerer krank oder intensivpflichtig, Todesfälle bewegen sich je nach Quelle um 0,2 %“, meinte Dr. med. Hans Jürgen Scheurle.
Neue Erkenntnisse werden von den Gerichten bis heute ignoriert
Aus meiner Sicht beruhte die Corona Rechtsprechung auf einer ganzen Reihe von Fehlinformationen durch die Medien. Gerichte haben sich auch nicht ansatzweise die Mühe gemacht, die Informationen zu hinterfragen und ansonsten ausschließlich auf das RKI verwiesen, dessen Einschätzungen wie wir heute wissen – nach den RKI-Protokollen – rein politisch motiviert waren.
Es wurden aber auch juristische Handwerksmittel nicht mehr eingehalten, wie der Kollege Sebastian Lucenti in der NJW herausgearbeitet hat, mit seinem hervorragenden Artikel: „Keine „Lex-COVID-19“ für Corona-Maßnahmen“.
In den Sozialen Medien wurden – wie wir heute wissen – freie Informationen absichtlich unterdrückt, oder eben gelöscht. Aus den Ergebnisse des US-Sonderunterausschuss zur Coronavirus-Pandemie, dass die Biden-Regierung undemokratische und sogar verfassungswidrige Methoden einsetzte – darunter den Druck auf Social-Media-Unternehmen, bestimmte COVID-19-Inhalte zu zensieren –, um das zu bekämpfen, was sie als Fehlinformation ansah.
Aber bis heute soll alles unter den Teppich gekehrt werden – kritische Menschen wurden als Nazis und Blinddarm der Gesellschaft bezeichnet, obwohl diese auch fachlich im Recht waren, und die Kosten für diese Verfahren bezahlen mussten, oder sogar im Gefängnis gelandet sind, wie Dr. Reiner Fuellmich und Michael Ballweg.
So kann das Vertrauen der Menschen nicht zurückgewonnen werden
Ich habe vor einigen Tagen auch mit einer Psychologin telefoniert, die mir sagte, dass man die Gesellschaft nie aus der Corona-Panik herausgeführt hat, stattdessen hat man gleich eine neue Panik aufgemacht: die Kriegsgefahr. Noch heute muss ich Verfahren führen, bei denen meinen Mandanten der Verstoß gegen die Maskenpflicht vorgeworfen wird, obwohl die US-Sonderkommission längst festgestellt hat, dass es für die Wirksamkeit von Masken nie wissenschaftliche Belege gab.
In dem Sonderbericht hieß es dazu: Es gab keine schlüssigen Beweise dafür, dass Masken die Amerikaner wirksam vor COVID-19 schützten. Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens äußerten sich uneinig über die Wirksamkeit von Masken, ohne den Amerikanern wissenschaftliche Daten zur Verfügung zu stellen – was zu einem massiven Anstieg des öffentlichen Misstrauens führte.
Masken und Corona Gläubige tun bis heute nichts dafür, dass das Vertrauen wiederhergestellt werden könnte, sie machen einfach so weiter, als gäbe es zu den unsinnigen Maßnahmen keine neuen Erkenntnisse. Der Staatsanwältin in Hannover hatte ich in dem Maskenverfahren angeboten den Bericht der US- Sonderkommission zu übermitteln. Diese lehnte freundlich ab, an neuen Erkenntnissen ist der Staat bis heute nicht interessiert, dann müsste man sich hinterfragen – aber genau das will man nicht.