Wie der Corona Virus den EURO gerettet hat
von Gordon Pankalla
Wie sensibel das Thema finanzieller Unterstützungsmaßnahmen für überschuldete, in Haushaltsnotlagen geratene Euro-Staaten unter dem Aspekt der Solidarität ist, wie sehr die Griechenland-Hilfe an den Grundfesten der europäischen Integration rührt, macht ein Essay aus der Feder des niederländischen Schriftstellers Leon de Winter unter dem Titel „Zurück zur EWG“ deutlich:
„Uns Nordlichtern wird nun dank der Regeln, die die Eliten aufgestellt haben, die Schuldenlast der Südländer aufgebürdet. Das Problem ist:. Ich fühle keine Solidarität mit den Griechen oder den Spaniern. Ich mag die Griechen und die Spanier, die ich kenne, sehr. Aber ich fühle mich nicht dazu verpflichtet, mir ihre finanziellen Sorgen aufzuladen. Ich habe selbst schon genügend Probleme …“
Die Griechen sind nicht Opfer höherer Naturgewalt geworden, kein Tsunami hat die griechischen Inseln verwüstet – was den Griechen zugestoßen ist, ist selbstfabriziert. Sie wollten früh in Rente gehen. Sie wollten ein 13. und ein 14. Monatsgehalt. Nach der Griechenland Rettung war uns klar, wenn das in Italien oder Spanien passieren würde, so würde das System dies nicht überleben können.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde das Solidaritätsprinzip explizit zu einem der Schlüsselbegriffe der europäischen Integration. „Aufgabe der Union ist es, die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen ihren Völkern kohärent und solidarisch zu gestalten“. Des Weiteren betonte der Maastrichter Unionsvertrag auch in seiner Präambel das Solidaritätsprinzip, bezog es dort aber ausschließlich auf das Verhältnis zwischen den Völkern: „In dem Wunsch, die Solidarität zwischen ihren Völkern unter Achtung ihrer Geschichte, ihrer Kultur und ihrer Tradition zu stärken […]“.
Spätere Vertragsänderungen haben weitere Ausprägungen materieller Solidarität hinzugefügt. Insbesondere der Vertrag von Lissabon entzündet – zumindest in begrifflicher Hinsicht – geradezu ein „Feuerwerk der Solidarität“, indem er, zumal in unterschiedlichen Dimensionen, explizit insgesamt 15 Mal auf den Begriff der Solidarität Bezug nimmt, u.a.:
– Solidarität als Wert der Union
– Solidarität zwischen den Generationen
– Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
– Solidarität zwischen den Völkern
– Stärkung der politischen Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im auswärtigen Handeln
– Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten als Grundlage des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
– Solidarität im Bereich Asyl und Einwanderung
– wirtschaftspoltische Solidarität
– energiepolitische Solidarität und
insbesondere aber die Solidaritätsklausel des Art. 222 AEUV.
Art. 222 Abs.2 besagt: Ist ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen, so leisten die anderen Mitgliedstaaten ihm auf Ersuchen seiner politischen Organe Unterstützung. Insofern ist der Art. 222 AEUV die Hintertüre für die in Art. 125 AEUV normierte No-Bail-Out-Klausel, wir haften nicht für andere Staaten, in einer Situation einer Krise, die aber nicht vom Menschen gemacht sein darf, wenn es um finanzielle Hilfen geht.
Die EZB hat sechs Billionen Euro in zehn Jahren gedruckt! Als der Virus in Italien (Bergamo) gefährlich wurde, wurde es auch für die maroden Banken in Italien brandgefährlich, vor allem für die „Monte dei Paschi di Siena“, die vor dem Aus stand. Selbst der italienische Staat konnte die Banken nicht mehr retten. Die EZB stellte italienische Banken Anfang 2019 daher unter Zwangsverwaltung! Es war also unausweichlich geworden über die EZB immer mehr Geld zu drucken um den abrupten Crash des Bankensystems zu verhindern.
Genau jetzt, im Frühjahr 2020, wurde die „Pandemie“ zu einer Situation erklärt, die gleich einer Naturkatastrophe alle Mitgliedstaaten der EU „durch Zufall“ in eine Notsituation bringt. Durch das bestehen diese angeblich zufälligen Notlage kommt die Solidaritätsklausel in Art. 222 sowie die auf den Euroraum bezogene Solidaritätsklausel in Art. 122 Abs. 2 der EU-Verträge ins Spiel – die Ausnahme vom Haftungsverbot des Art. 125. Da wir nicht für die Schulden anderer Länder haften dürfen, wurden dann anstatt Euro Bonds, die Corona Bonds „erfunden“. Das ganze Vorgehen war natürlich rechtswidrig, No-Bail-Out-Klausel des Art. 125 der EU-Verträge, nun konnte dies aber mit Hinblick auf die Art.122 und 222 gerechtfertigt werden.
Die mediale Aufmerksamkeit für diesen Vertragsbruch fehlte jedoch, da die Menschen sich zu dieser Zeit mit ganz anderen Fragen beschäftigten, wie: haftet der Virus auf Oberflächen, wo kann ich noch Sagrotan herbekommen um zu überleben? Wer mit solchen Fragen beschäftigt ist, der denkt nicht daran, dass sein Geld auf dem Konto anfängt zu verrotten.
Und so schaffte man es, bereits seit 2012 das Geldvolumen der Eurozone um unglaubliche 195 Prozent aufzublähen. Insgesamt druckten die Notenbanker in den vergangenen zehn Jahren sechs Billionen Euro – 6.000 Milliarden! Mit dieser gewollten Inflation werden die Bürger nun enteignet und an der Spitze dieses Systems steht ausgerechnet eine Frau, die bereits wegen Untreu verurteilt ist, aber nie bestraft wurde: Christine Lagarde! Würde Sie so jemanden auch als Finanzchef in Ihrer Firma einstellen – wohl kaum.
Aber warum sollte eine Inflation überhaupt gewollte sein? Ganz einfach, wenn wir uns an die Griechenlandkrise erinnern, die in Wirklichkeit bereits eine Währungskrise und keine Bankenkrise war, dann wissen wir was passiert wäre: das Euro-System wäre in sich zusammengebrochen. Aber fällt der Euro fällt auch Europa, bzw. die EU und wen hätte man dafür verantwortlich gemacht: unsere Politiker.
Ist es da nicht viel schöner, als Retter in die Geschichtsbücher einzugehen, anstatt als derjenige, der das System an die Wand gefahren hat. Was man jetzt brauchte war ein gezieltes runter fahren des Systems, an dessen Ende zwangsläufig eine Währungsreform stehen muss. Diese steht uns noch bevor, oder glaubt wirklich jemand daran, das dieser Schuldenberg jemals abbezahlt werden kann? Wohl kaum, dafür werden die Menschen in Folge der Inflation nun allesamt ärmer werden, aber es war ja für einen guten Zweck: die Rettung vor dem schrecklichen Virus, dessen Todesrate 0,15% der Bevölkerung beträgt – durchschnittliches Todesalter bei 81 Jahren.
Die Frage war damals noch, ob Kredite bzw. sogar „freiwillige Hilfen“ auch unter den Art.125 fallen, aber die Antwort nach Griechenland lautete: ja. Weitere Finanzhilfen anderer EU Staaten wären daher ausgeschlossen gewesen.
Um den Art. 222 AEUV „aktivieren“ zu können, brauchte man also „nur noch“ eine „Naturkatastrophe“. Was folgte waren Corona Bonds, Wideraufbau Kredite und die Verschuldung der EU als Institution selbst, alles so niemals vorgesehen, aber Corona machte es möglich, das Feuerwerk der europäischen Solidarität – der Vertragsbruch durch die Hintertüre. Damit war der Weg frei für die Schulden-Union, die es eigentlich nie geben sollte und eine Wertegemeinschaft, dessen oberster Wert ihr eigenes Überleben geworden ist.
Und deshalb nennt man das ganze auch „Great Reset“, weil es in Wirklichkeit gar nichts Neues ist, sondern das Spiel geht nur von vorne los, bis zum nächsten Crash – aber immerhin hat man das Ganze mit einer für alle Menschen gängig verstehbaren Ideologie der „Grünen Weltrettung“ (Green Deal) verbunden, damit lebt es sich ja auch viel besser. Für die gute Sache, so schön solidarisch, alle zusammen und alle ohne Geld und Eigentum – aber glücklich. Was spielt der Vermögen schon für eine Rolle, wenn man Menschenleben retten und dann auch noch die Umwelt. Hätte man dagegen gesagt; wir müssen das Vermögen der Reichen retten, dann wären kaum so viele Menschen beim Green Deal dabei gewesen und hätten sich freiwillig die Maske angezogen.