Das Ende der Tyrannis der Nancy Faeser
Nancy Faeser zu kritisieren ist inzwischen gefährlich geworden, wenn man überlegt, dass das Amtsgericht Bamberg den Journalisten David Bendels wegen Verleumdung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hat, weil dieser ein Foto von Nancy Faeser mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ verbreitete. Bendels soll sich persönlich bei Faeser entschuldigen, urteilte das Amtsgericht Bamberg (Az. 27 Cs 1108 Js 11315/24).
Bericht des Verfassungsschutz war das Abschiedsgeschenk an Faeser
Ohne dass jemand den Bericht des Verfassungsschutz gesehen hätte, macht sich die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem wohl an der Frage aus, ob die AfD einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff mit einer politischen Zielsetzung verfolgt, die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage zu stellen. Dies wurde bei der Vorstellung des Verfassungsschutz-Berichts am 02.05.2025 von Nancy Faeser (SPD) jedenfalls so in den Raum gestellt.
Bereits im NPD-Verbotsverfahren (Urteil vom 17. Januar 2017) stellte das BVerfG fest:
Art. 21 Abs. 2 GG verbiete es politischen Parteien, ein gegen die Garantie der Menschenwürde verstoßendes politisches Programm zu verfolgen. Die Würde des Menschen sei ein allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Ethnie oder Staatsangehörigkeit zustehendes Menschenrecht. Die Menschenwürdegarantie statuiere ein menschenrechtliches Exklusionsverbot. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG schließe eine ethnische Konzeption des deutschen Volkes aus, die es dem Gesetzgeber verwehren würde, die Staatsangehörigkeit offen auszugestalten. Die Zugehörigkeit zum deutschen Volk werde vom Grundgesetz weder als etwas Naturwüchsiges noch als unvermeidliche Konsequenz einer historischen Entwicklung verstanden, sondern sei vielmehr das Ergebnis einer demokratischen Entscheidung.
Mit der gleichen Frage beschäftigte sich bereits das OVG Münster, dabei ging es um die Einstufung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) und der Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) als ein Verdachtsfall. Die Diskriminierung von Deutschen mit Migrationshintergrund soll die Menschenwürde verletzen, die Forderung nach der Remigration von hier lebenden und aufgewachsenen Ausländern soll dagegen zulässig sein – so das OVG Münster.
Erwähnt wird vom OVG Münster aber auch die Erklärung der AfD „zur deutschen Staatsangehörigkeit und Identität“ vom Januar 2021. Dort heißt es: „Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.“ Und weiter: „Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“
Damit steht fest, dass die AfD tatsächlich keinen ethnisch-kulturellen Volksbegriff mit einer politischen Zielsetzung verfolgt, die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage zu stellen. Allerdings werde diese Ansicht von einigen AfD Mitglieder vertreten, meinen Faeser und der Verfassungsschutz. Ob dies aber ausreicht, eine ganze Partei als gesichert rechtsextrem zu bewerten, halte ich für fraglich, zumal der Bericht geheim gehalten wird. Fraglich ist auch, wie eine Partei sich gegen solche Vorwürfe zu Wehr setzen soll, wenn der Inhalt des Berichts nicht bekannt ist – dies wirft Fragen nach dem rechtlichen Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auf, wie auch der AfD-Parteichef Tino Chrupalla bemängelte.
Tatsächlich scheint es sich bei dem Bericht des Verfassungsschutz daher wohl eher um ein Abschiedsgeschenk an Nancy Faeser zu handeln als um gesicherte Erkenntnisse.
Was man nicht verbieten kann, muss stigmatisiert werden
Aus meiner Sicht wird mit dem Bericht auch gegen das Gleichbehandlungsgebot der Parteien (Art. 21 Abs. 3 GG) verstoßen, da sich das Stigma als rechtsextreme Partei selbstverständlich als ein Nachteil für die AfD darstellt und die Forderungen nach einem Parteiverbot damit neue Nahrung erhalten. Zugleich kommen Ideen auf, dass auch AfD-Mitglieder nicht mehr im Staatsdienst verbleiben dürfen, so kann man Druck auf die Partei-Mitglieder ausüben.
Der wichtigste Effekt ist aber, dass durch die Einstufung die CDU davon abgehalten werden soll, mit der AfD gemeinsame Sache zu machen (Stichwort: Brandmauer), damit es in der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu keiner Änderung kommt. Tatsächlich geht es daher darum, dass die illegale Zuwanderung fortgesetzt werden soll. Am letzten Tag ihrer Amtsinhaberschaft, hat Faeser ihrem CSU-Nachfolger Alexander Dobrindt damit noch ein dickes Ei ins Nest gelegt.
Deutschland habe seiner Spionagebehörde neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt, beurteilte US-Außenminister Marco Rubio dieses Vorgehen auf „X“. „Das ist keine Demokratie – das ist verkappte Tyrannei“, meint Rubio.
Elon Musk sprach auf „X“ von einem „extremen Angriff auf die Demokratie“. Der Vize von US-Präsident Donald Trump vergleicht den Umgang mit der AfD mit der Berliner Mauer. „Der Westen hat die Berliner Mauer gemeinsam niedergerissen. Und sie ist wieder aufgebaut worden – nicht von den Sowjets oder den Russen, sondern vom deutschen Establishment“, urteilte JD Vance.
Faeser nimmt die Radikalisierung der Bevölkerung billigend in Kauf
Ich persönlich halte das Amtsverständnis der scheidenden Innenministerin Faeser für sehr zweifelhaft. Faeser nutzte ihr Amt als Innenministerin für parteipolitische Zwecke aus, wie schon bei dem versuchten Verbot des Compact Magazins. Wer Demokratie verteidigen will, der muss sich auch selbst an die Spielregeln der Demokratie halten, sonst zerstört man zum Schluss die Demokratie selbst, anstatt sie zu verteidigen. Wer den politischen Gegner verbieten will, weil die Mehrheit des Volkes mit der Politik der Regierung nicht einverstanden ist, der verhält sich tatsächlich wie ein Tyrann – Frau Faeser!
Die Frau, die schon für ein Antifa Magazin geschrieben hatte, war in der Geschichte der BRD die größte Fehlbesetzung aller Zeiten und dies vor dem Hintergrund, dass Nancy Faeser es als Juristin es hätte wirklich besser wissen müssen. Wir erinnern uns daran, dass Faeser mit ihrer Busenfreundin Lisa Paus versuchte die Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken einzuschränken – unterhalb der Strafbarkeitsgrenze.
Um Kriminalität zu verhindern, wollte Faeser dann Messer verbieten, um sich der Ursache der Messerangriffe nicht stellen zu müssen. An solchen Maßnahmen kann man die Brandmauer vor der Wahrheit in Faesers Kopf deutlich erkennen. Was der Wähler aber von Faeser gehalten hat, haben wir bei der Hessenwahl im Jahr 2023 gesehen, bei der Faeser mit nur 15% der Wählerstimmen grandios gescheitert war – ein absoluter Negativrekord für die Hessen-SPD.
Wer freie Meinung und die Opposition verbieten will, der steht selbst nicht auf dem Boden der Verfassung. Schlimmer noch: Faeser betreibt mit ihren Nazi-Vorwürfen gegenüber der Opposition ein brandgefährliches Spiel, die Bevölkerung wird nicht nur gespalten, sondern auch radikalisiert. Diese Radikalisierung nahm Faeser zugunsten ihrer politischen Ziele billigend in Kauf. Dabei geht es aber nicht darum, dass die AfD tatsächlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern eben andere politische Ziele als Nancy Faeser und die SPD. Wer auf diesem Wege weiter machen will, der fördert Radikalisierung, der macht sich auch schuldig, wenn wir demnächst vielleicht sogar Tote und Verletzte auf den Straßen erleben werden. Man kann daher froh sein, dass die Tyrannei der Innenministerin Faeser nunmehr ein Ende gefunden hat.