Die Nichtzulassung des Joachim Paul

Die Nichtzulassung des Joachim Paul
Published On: August 21, 2025396 words2 min read

Joachim Paul (AfD) wollte Bürgermeister in Ludwigshafen werden. Nun hat der Wahlausschuss in Ludwigshafen den AfD-Kandidaten Joachim Paul aber nicht zur Wahl zugelassen. Paul wurde das passive Wahlrecht aberkannt und zwar von einem Wahlausschluss, nicht von einem Gericht. Die rechtliche Überprüfung im Eilverfahren blieb bisher erfolglos, Paul müsse die Angelegenheit in einem Hauptsacheverfahren überprüfen lassen, denn die Entscheidung des Wahlausschuss sei angeblich nicht offensichtlich rechtswidrig – der Antrag sei bereits unzulässig.

Bei einen solchen gravierenden Eingriff muss meiner Ansicht nach ein effektiver Rechtsschutz schon vor der Wahl möglich sein. Dabei wäre es doch so einfach gewesen zu einen Urteil zu kommen, denn offensichtlich kann ein Wahlausschuss eine solche Entscheidung gar nicht treffen – de facto hat der politische Gegner darüber befunden, dass ein Kandidat einer anderen Partei nicht antreten darf. Dies ist ein offensichtlicher Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Das passive Wahlrecht, die Möglichkeit sich wählen zu lassen, ist ein fundamentales Recht in einer Demokratie. Nach § 45 StGB ist von der Wählbarkeit ausgeschlossen, wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ist – dies ist bei Paul nicht der Fall. Stattdessen wurden reine Spekulation über den Kandidaten Paul benutzt, um diesen von der Wahl auszuschließen.

Wenn also der politische Gegner darüber entscheiden darf, wer gewählt werden kann und dagegen kein rechtlicher Schutz mehr vorhanden ist, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr.

Wenn dem AfD-Kandidaten Joachim Paul die Verfassungstreue in Abrede gestellt wird, dann muss sich Gedanken darüber machen, wie verfassungstreu der Wahlausschuss und dessen Mitglieder in Ludwigshafen eigentlich selbst sind, wenn sie einen politischen Konkurrenten einfach von der Wahlleiste streichen. Aus meiner Sicht ist dies ein unglaublicher Vorgang, der streng verurteilt werden muss. Das Ausschluss von Pauls beschädigt die Demokratie jedenfalls nachhaltig, es ist die Selbstzerstörung der Demokratie, wenn man sich zum Retter der Demokratie aufspielt und diese selbst aber nicht mehr beachten will.

Ein strafrechtlich relevantes Verhalten konnte Paul nicht nachgewiesen werden, nur wenn Paul nach § 45 StGB verurteilt gewesen wäre, hätte man ihn von der Wahl ausschließen könnten, nicht aber mit bloßen Vorwürfen und dem Verweis auf politisch ungeliebte Einstellungen. Wenn andere politische Meinung zu einem Wahlausschuss führen, dann brachen wir keine Wahlen mehr, dies hätte auch das zuständige Verwaltungsgericht in Neustadt in einem Eilverfahren feststellen können.

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