Grundgesetz in Gefahr
75 Jahre Grundgesetz. Ist das Grundgesetz eine Erfolgsgeschichte? Ja, das Gesetz war eine Erfolgsgeschichte, aber die Auslegung des Grundgesetzes ist inzwischen zweifelhaft geworden. Da haben wir zum einen den Klima Beschluss des Verfassungsgerichts, aus dem Jahre 2021 von der Verfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz . Dass Britz, die mit einem Grünen Politiker verheiratet ist, auch selbst eine Klima-Ideologin ist, belegt nicht nur ihr Lebenslauf, sondern auch ihr Vortrag aus dem Jahre 2022: „Klimagerechtigkeit und gutes Leben im Hier und Jetzt“. Grundrechte enthalten neben Abwehrrechten gegen den Staat auch Schutzpflichten. In ihrer Schutzpflichtdimension verpflichten die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Absatz 2 Satz 1 GG und der Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 GG den Staat, die Menschen vor Verletzungen durch Klimawandel zu schützen, meint die Ex-Verfassungsrichterin Britz.
Dann haben wir die unglaubliche Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht unter dem umstrittenen Vorsitzenden des Verfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth. Der Staat habe im Dezember 2021 wegen der „pandemischen Lage“ gegenüber den besonders gefährdeten Menschen eine Schutzpflicht gehabt, hätte also handeln müssen. Und weil schwerwiegende Nebenwirkungen bei der Impfung sehr selten seien, sei es dem Pflegepersonal zumutbar gewesen sich „impfen“ zu lassen. Ein Verstoß gegen die Menschenwürde würde auch nicht vorliegen, denn dies hätten die Beschwerdeführer gar nicht vorgetragen und damit sei dies auch nicht zu prüfen gewesen. Das Gericht ging dabei zu Unrecht davon aus, dass die Impfung einen Schutz vor einer Infektion bietet.
Was diesen Entscheidungen gemein ist, ist dass es immer um den Schutz der Bevölkerung vor abstrakten Gefahren geht, ob Umwelt oder Viren und dass in beiden Fällen keine wirklichen Tatsachen vorliegen, ob eine solche angebliche abstrakte Gefahr wirklich besteht und in welchem Umfang. Auch nicht beachtet wird, dass Grundrechte abgewogen werden müssen. Um die Umwelt zu retten, kann man nicht die gesamte Industrie abschalten, wenn der Rest der Welt gar nicht mitmacht, die Verpflichtung die sich aus dem Art.20 a Grundgesetz ergibt ist es daher nicht, dass sich die BRD im Sinne einer Selbstverpflichtung in einen Öko-Bauernstaat verwandeln muss. Hinsichtlich der Gefahr durch unbekannte Viren, kann man die Bürger eben nicht dazu verpflichten bei einer bedingt zugelassen angeblichen „Impfung“ mitzumachen und zu behaupten, dass ja niemand gezwungen würde – schließlich könne man sich ja einen anderen Beruf suchen.
Hinzu kommen politische Entscheidungen, die niemals vom Verfassungsgericht überprüft wurden, wie der Alleingang der Ex-Kanzlerin Merkel bei der „Willkommenskultur“. Die Auswirkung dieser Entscheidung Merkels, ohne das Parlament zu befragen, wirken übrigens bis heute fort. Millionen Flüchtlinge und eben nicht Asylsuchende kamen inzwischen illegal nach Europa und insbesondere nach Deutschland. Das Asylrecht wird damit seit Jahren millionenfach missbraucht und in der öffentlichen Diskussion immer wieder falsch dargestellt, denn es geht eben nicht um (Kriegs-) Flüchtlinge, oder um eine angeblich notwendige Zuwanderung für den Arbeitsmarkt – bei Millionen von Arbeitslosen und Bürgergeldempfängern in Deutschland. Das Asylrecht ist das Recht von Menschen die politisch verfolgt werden, also eben nicht Flüchtlinge, die ggf. einen Anspruch darauf haben, solange bei uns zu bleiben, wie in ihrem Herkunftsland Krieg oder Bürgerkrieg besteht. Dies ist eine „freiwillige Leistung“ unserer Gesellschaft, auf die eben kein Anspruch besteht, insbesondere auch nicht aufgrund des Asylrechts nach Artikel 16a Grundgesetz. Warum es diesbezüglich bis heute noch keine Entscheidung des Verfassungsgerichts gab ist klar, es soll nicht entschieden werden, denn dann wäre ja klar, dass diese Politik rechtlich nicht haltbar ist. Was nützen uns aber die besten Gesetze, wenn diese nicht mehr angewandt werden, oder im Zweifelsfall nicht mehr richterlich überprüft werden (können).
Die einzige politische Partei, die an einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung von Merkels Alleingang interessiert war, der als „Dosenöffner“ in der Asylpolitik bis heute fortwirkt, war die Alternative für Deutschland (AfD), eine angeblich verfassungsfeindliche Partei. Eine verfassungsfeindliche Partei, die auf die Einhaltung des Grundgesetzes klagt, während die anderen Parteien die angeblich verfassungskonform sind, an der Überprüfung von politischen Entscheidungen gar nicht interessiert sind. Das ist, wie ich als Jurist finde, hoch interessant. Die Klage der AfD wurde übrigens aus rein formellen Gründen gar nicht zur Entscheidung angenommen, da die AfD zum Zeitpunkt der Grenzöffnung noch gar nicht im Bundestag war. Dass Merkels Alleingang, der im Sinne der Wesentlichkeitstheorie vom gesamten Parlament hätte entschieden werden müssen, aber bis heute fortwirkt, weil sie eben nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, blieb dabei außer Betracht.
Neben der falschen Auslegung des Grundgesetzes bei Umwelt und Viren und der nicht Überprüfung von verfassungswidrigen Maßnahmen, wie bei der Asylpolitik, wird ein Punkt immer wieder diskutiert, wenn es um das Grundgesetz geht: der Art.146 Grundgesetz, die Abstimmung über eine neue Verfassung, da das Grundgesetz bekanntlich nur eine Übergangsregelung darstellen sollte. Ich sehe darin übrigens keinerlei juristisches Problem, da auch die Beitrittslösung nach dem Art. 23 GG als eine Alternative zum Art. 146 GG eine zulässige Möglichkeit ist, dass die DDR der BRD beitreten konnte, so wie zuvor ja auch das Saarland, was ebenfalls erst später zur BRD dazugekommen ist. Wenn Art. 146 GG noch heute im Grundgesetz steht, dann nur deshalb, weil man damals versäumt hatte, den Artikel aus dem Grundgesetz zu streichen, alle anderen sollten sich endlich damit abfinden, dass die durch den 2ten Weltkrieg verlorenen Gebiete des Deutschen Reichs, nicht mehr zu Deutschland gehören!
Ein viel wichtigeres Thema ist für mich aber die Neufassung des Art. 23 GG, der nun nicht mehr auf die Wiedervereinigung Deutschlands abzielt, sondern auf die Abgabe von Souveränität zu Gunsten der Europäischen Union (EU). Interessant ist für mich dabei auch der Zeitpunkt der Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1990, als es den Vertrag von Maastricht ja noch gar nicht gab, der erst im Jahre 1992 kam und aus der bisherigen Wirtschaftsunion dann auch eine politische Union machte. Durch den Vertrag von Lissabon wurde die EU dann zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit, die auch mit anderen Verträge abschließen konnte, zum Beispiel mit der WHO. Stichwort: WHO Vertrag.
Kaum dass Deutschland wiedervereinigt war, beschloss man also praktisch unbemerkt von der jubelnden Gesellschaft, die im Jahre 1990 auch noch Fussball Weltmeister wurde, dass man nun ein gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa werden wolle und als Dankeschön für die Wiedervereinigung auch noch die erfolgreiche Währung, die D-Mark, bereit sei aufzugeben. Seit dem hat das wiedervereinigte Deutschland immer mehr Rechte und immer mehr Souveränität an Brüssel abgeben müssen, ohne das die EU es bis heute geschafft hätte eine gemeinsame Verfassung zu beschließen. Dass der Kanzler Kohl uns damals versprochen hatte, dass wir nicht für andere Staaten haften, ist nach den Corona Bonds und der Schulden die die EU zugunsten des Green-Deals aufgenommen hat, ist inzwischen auch als reines Lippenbekenntnis zu bewerten, die Realität ist eine andere: Milliarden von Schulden für die wir haften müssen.
Im Jahre 2018 stellte sich die Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel dann hinter die Forderungen des französischen Präsidenten Macron, der in Frankreich Staatsoberhaupt wurde ohne eine Partei hinter sich zu haben, da die Franzosen im Jahre 2018 bereits die Schnauze von den politischen Parteien voll hatten. Es solle mehr Befugnisse für die Europäischen Union geben. „Nationalstaaten sollten heute bereit sein, Souveränität abzugeben“, sagte Merkel, „aber das natürlich in einem geordneten Verfahren“, schränkte die Ex-Kanzlerin noch ein.
Wenn die Entscheidungen nun aber nicht mehr in Berlin, sondern in Brüssel getroffen werden und unsere nationales Parlament nur noch für die Umsetzung dieser Richtlinien zuständig sein soll, dann muss man sich die Frage stellen, wie souverän wir in Wirklichkeit sind und diesem Machtverlust zugunsten der EU damals in der Neufassung des Artikel 23 GG und der Änderung der Präambel überhaupt zugestimmt wurde. Für mich bedeutet dies jedenfalls ein weniger an Demokratie, als wie man sich dies bei der Verfassung des Grundgesetzes im Jahre 1949, vor 75 Jahren, überlegt hatte. Ein Staat besteht bekanntlicher Weise aus: einem Staatsvolk, einem Staatsgebiet und einer Staatsmacht.
Zum Staatsvolk zählt nach Angela Merkel inzwischen jedenfalls „jeder der da ist“, die Grenzen Deutschlands sind nach dem Schengen Abkommen auch nicht mehr klar, oder jedenfalls angeblich nicht mehr zu überwachen und die liebe Staatsmacht haben wir zu großen Teilen auch schon abgegeben. Ich denke nicht, dass dies im Sinne derer war, die damals am 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet haben. Das Grundgesetz schützt unsere Demokratie und die Menschen in Deutschland, lese ich auf der Webseite der Bundesregierung. Nein, das tut es nicht, es ist nicht das Gesetz, welches die Menschen schützt, ist sind die Menschen selbst, die für die Einhaltung unseres Grundgesetzes kämpfen – wie die Querdenker, die damals für die Einhaltung des Grundgesetz auch in Pandemiezeiten auf die Straßen gegangen sind, aber dafür als angebliche Demokratiefeinde stigmatisiert wurden und daher sehe ich unser Grundgesetz jedenfalls seit 2020 in Gefahr.
Was inzwischen in den Köpfen einiger angeblicher Demokraten vorgeht, würde ich gerne wissen. Diejenigen die praktisch für den Krieg gegen Russland trommeln, da sie immer mehr Waffenlieferungen fordern, immer mehr Geld für Waffen fordern. Das Grundgesetz ist Folge des 2ten Weltkrieges und eine Lehre aus diesem Krieg war es, dass es in Europa keinen Frieden geben kann, ohne Russland. Deshalb steht auch in der Präambel des Grundgesetzes drin, dass wir dem Frieden in der Welt dienen wollen. Vielleicht wäre es von Vorteil, wenn einige meine Mitbürger das Grundgesetz einfach mal lesen würden und versuchen anzufangen es auch zu verstehen.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, Grundgesetz.