Aktivist Mann – Genderideologie vor Gericht

Aktivist Mann – Genderideologie vor Gericht
Published On: März 6, 2023515 words2,6 min read

Der „Aktivist Mann“ Matthäus Westfal wurde vom Berliner Amtsgericht zu 60 Tagessätzes verurteilt, wegen der Aussage: „Es fühlt sich als Frau“. Bevor der Prozess überhaupt angefangen stand seine Schuld für die Mainstream Medien bereits fest. Berufung gegen das Urteil wurde eingelegt.

Artur Helios, „Der Mann mit dem Koffer“ wurde zu Unrecht als ein Volksverhetzer bezeichnet. Unsere Unterlassungserklärung hatten Erfolg, Redakteur und Verlag haben eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben, Helios nicht weiterhin als Volksverhetzer zu bezeichnen. Aber ist es nicht strafbar, jemanden wahrheitswidrig so zu titulieren – für den Rechtsstaat kein Anlass zu ermitteln.

Ganz anders, wenn sich Kritiker gegen das vom Mainstream gültige Narrativ wenden, dann werden die Betroffenen (hier: Markus Tessa Ganserer) sogar angeschrieben und die Staatsanwaltschaft (StA) läuft Strafanträgen hinterher. Als der „Aktivist Mann“ Westfal ein Video über Tessa Markus Ganserer (Grüne) machte und eine durchaus ironisch gemeinte Äußerung: „es fühlt sich als Frau“ wiederholte, schrieb die Pressestelle der Berliner Polizei, dass Westfal eine homophobe Beleidigung begangen habe. Diese Bewertung, welche der Polizei gar nicht zusteht, wurde sogleich von allen großen Zeitungen übernommen, obwohl eine Gerichtsverhandlung noch gar nicht stattgefunden hatte.

Macht nichts, die Schlagzeile hat man schon und die juristische Bewertung spielt keine Rolle. Damals hatte die TAZ noch behauptet, die Strafbarkeit begründe sich auf der Aussage: „Mann bleibt Mann und Frau bleibt Frau“. Im Strafverfahren lies die StA dies unter dem Tisch fallen. Die Staatsanwältin meinte in ihrem Plädoyer: „den Rest lassen wir nun alles mal weg“, man hatte offenbar gemerkt, dass man sich damit vor dem Gericht zum Narren machen würde, was für die Verurteilung bleib war ein: „es fühlt sich als Frau“.

Bei dem Urteil unterließ es die Berliner Richterin, sämtliche rechtlichen Maßstäbe anzuwenden, die bei einer Abwägung zwischen einer angeblichen Beleidigung und Meinungsfreiheit anzusetzen sind. So muss insbesondere beachtet werden, dass es sich um eine spontane Äußerung handelt. Ferner müssen sich Person die im öffentlichem Leben stehen auch mehr gefallen lassen, als Privatpersonen.

Ganserer, der eben nicht als Privatperson unterwegs ist, sondern im Bundestag die Galionsfigur für Genderpolitik und freie Auswahl der Geschlechtlichkeit steht, muss kritisierbar bleiben. Nach eigener Aussage wechselt Ganserer zwischen den Geschlechtern, die Frage wie jemand bezeichnet werden will steht auf auf einem Blatt, etwas anderes ist es aber, ob dies von den Menschen akzeptiert wird – dies gehört zur Meinungsfreiheit, auch wenn dies nicht allen gefallen mag.

Westfal machte vor dem Gericht darauf aufmerksam, dass angebliche satirische Aussagen wie „Nazi Schlampe“ gegenüber Alice Weidel, oder „Ziegenficker“ gegenüber Erdogan, durchgehen würde, er aber wegen einer solche Lappalie vor Gericht gezogen werde. Interessant wird es noch werden, wenn nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz das Geschlecht – jenseits der körperlichen Realität – frei wählbar wird.

Als Jurist halte ich es dagegen für unsinnig, wenn man eine öffentliche Akzeptanz mit Strafen und Gesetzen durchsetzen will, so hat man noch nie einen gesellschaftlichen Konsens geschaffen – dies fühlt sich für mich nicht nach Demokratie und Meinungsfreiheit an.

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