Revision im Fall Ganserer gewonnen

Published On: Februar 5, 2024|Last Updated: März 11, 2024|Daily Views: 3|679 words|

In zwei Verfahren, über die ich bereits berichtet habe, gegen Robert S. aus Hannover (Maskenattest) und gegen den Aktivist Mann in Berlin (gegen Tessa Ganserer), mussten wir bis ins Revisionsverfahren gehen und siehe da – beide Verfahren wurden nun gewonnen.

Der Aktivist Mann, Mateo Westfal, hatte vor dem Reichstag Tessa Ganserer angesprochen und gefilmt – dies nennt sich „Gonzo Journalismus“. Dabei fielen die Worte: „Mann bleibst Mann und Frau bleibt Frau“ und „es fühlt sich als Frau“. Diese Aussagen sind unser Ansicht nach straflos und unterfallen der Meinungsfreiheit und sind eben keine Beleidigung. Dies sah das Amtsgericht in Berlin nicht so und verurteilte Westfal zu einer Geldstrafe. Die zuständige Richterin hatte mir bei der Verhandlung auch noch gesagt, dass sie ja jeden Mann verstehen könne, der heutzutage lieber eine Frau wäre.

Die anschließende Berufung und Revision beim OLG Berlin haben wir gewonnen, da die Aussagen dem politischen Meinungskampf unterfallen und von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt sind. Eine Besonderheit in dem Fall war auch, dass die Presseabteilung der Berliner Polizei den „Aktivist Mann“ bereits als Straftäter vorverurteilt hatte und in einer Pressemeldung davon sprach, dass er sich der Beleidigung strafbar gemacht habe. Eine Aussage die einer Presseabteilung gar nicht zusteht und dann gleich von allen großen Zeitungen übernommen wurden. Auch heute können wir dort noch lesen, dass die Aussagen strafbar seien – was nicht der Fall ist. Aber so funktioniert eben PR mit tatkräftiger Hilfe der Berliner Polizei.

Was bei dem Verfahren nachher herausgekommen ist, scheint für die Journalisten des Tagesspiegel gar nicht mehr wichtig zu sein. Hauptsache man hat seine Botschaft schon mal verbreitet und eine breite Öffentlichkeit faktisch falsch informiert. Auch die Neue Westfälische Zeitung (NW) ist wohl weniger an Wahrheiten, als an PR interessiert. Hier macht man sich über eine Hausdurchsuchung bei Westfal lustig. Eine Hausdurchsuchung, die gar nicht hätte stattfinden dürfen, da es in dem Fall um eine sogenannte öffentliche Straftat ging (Aufruf zu Straftaten), zu der keinerlei weiteren Beweise erforderlich gewesen sind und das Verfahren nachher auch sang und klanglos eingestellt worden ist. Ebenso wie das Verfahren gegen Westfal wegen filmen auf der Demo in Düsseldorf, oder das Verfahren wegen filmen vor dem Reichtstag, was man Westfal zunächst als einen Sturm auf den Reichstag und als Landfriedensbruch auslegte. Alles wurde eingestellt, oder gerichtlich als nicht haltbar und straffrei festgestellt, wie nun in der Revision gegen Tessa Ganserer.

Alleine das Internet und die Mainstream Medien, verkünden bis heute die vermeindlichen Wahrheiten von gestern – ich nenne das Rufmord an Kritikern. Der Redakteur bei der NW, Frank Hartmann, hatte sich schon mal gewünscht, dass Westfal am besten auf eine einsame Insel ziehen sollte oder in die Wüste – dass bei solchen Aussagen ein objektiver Journalismus nicht mehr besteht, sollte jedem klar sein.

Auch in Celle war ich im Revisionverfahren gegen Robert S., ein Patient von Dr. Carola Javid-Kistel, erfolgreich. Hier rief mich eines morgens ein Richter vom OLG Celle an und meinte, dass man das Verfahren gegen Robert S. nun einstellen wolle, mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft. Es bestand auch kein Grund für eine Verurteilung, den mein Mandant wurde körperlich untersucht und die Ansicht der Richterin aus Hannover, diese Untersuchung sei nicht ausreichend gewesen, natürlich nicht haltbar. Seid wann wissen Richterinnen mehr von Medizin, als eine Ärztin? Auch in Hannover musste ich mir eine unfassbare Aussage der Richterin anhören, die vor der Verkündigung des Urteils noch bemerkte: „Wenn die Regierung sagt, dass wir eine Maske tragen sollen, dann tun wir das auch“. Meiner Ansicht nach ist es immer noch die Aufgabe der Justiz die Entscheidungen der Legislative rechtlich zu hinterfragen, anstatt diese kritiklos zu befürworten.

Erfreulich ist es jedoch, dass nun zwei obere Gerichte, das OLG Berlin und das OLG Celle, tatsächlich Recht gesprochen haben und damit bei mir den Glauben an den Rechtsstaat teilweise wieder hergestellt haben. Es gibt also doch noch Richterinnen, die ihre Aufgabe ernst nehmen und nach rechtlichen Aspekten entscheiden und nicht nach einer Gesinnung – ob Corona Gläubigkeit oder Genderwahnsinn.

Rechtsanwalt Pankalla

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