Aktivist Mann und die marokkanische Minze

Als der „Aktivist Mann“ Mateo Westfal von Salzburg wieder in die BRD einreisen wollte, erlebte er am Bahnhof in Freilassing eine böse Überraschung. Kurzer Hand musste er aus dem Zug aussteigen und wurde durchsucht. Was man fand war marokkanische Minze, aber die Grenzer unterstellten Westfal, dass er Drogen schmuggeln wollte. Was sich zunächst vielleicht noch lustig anhört, wurde für den „Aktivist Mann“ dann zum Alptraum. Man brachte ihn auf ein Polizeistation und steckte ihn in eine Zelle. Dort musste er stundenlang warten – auf einen Drogentest. Aber noch bevor man das Ergebnis dieses Drogentest hatte, wurde Westfal gezwungen sich auszuziehen und zwar nackt.

Als ich morgens aufwache, klingelt mein Handy. Der „Aktivist Mann“ ist in der Leitung, er sitzt fest und seit Stunden lasse man ihn auch nicht auf die Toilette gehen. Ich schlage vor, dass man gemeinsam auf Klo gehen soll. Dem Vorschlag kommen die Polizisten dann auch nach und lassen Mateo zumindest auf das Klo gehen. Aber nun soll Mateo Westfal sich auch noch nackt ausziehen – eine Durchsuchung nach der Strafprozessordnung (StPO).

Rechtswidrige Durchsuchung 

Beim Verdacht einer Hehlerei darf nach § 102 StPO eine Durchsuchung vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. Hierzu zählt nicht nur das Ausziehen, sondern auch die Kontrolle von Körperöffnungen, weitere Untersuchungen nach § 81a StPO dürfen nur mit einem richterlichen Beschluss durchgeführt werden – zum Beispiel Blutabnahmen. Ich schlage vor, dass man auf das Ergebnis des Drogentest warten solle, bevor Westfal sich ausziehen muss, aber darauf wollen sich die Beamten nicht einlassen. Er könne sich nun „freiwillig ausziehen“, oder man werde dies unter Zwang durchsetzen.

Aber wie geriet der „Aktivist Mann“ eigentlich in die Fänge der Polizei? Gegen Westfal läuft eine sogenannte Schengenfahndung, dies bedeutet, dass er an jeder Grenze kontrolliert wird. Warum dies so ist, können wir nur vermuten, die Polizei in Freilassing teilte ihm jedenfalls mit, dass gegen ihn wegen Landfriedensbruch ermittelt würde. Der Vorwurf des Landfriedensbruch wurde über zwei Jahre aufrecht erhalten, obwohl dafür keinerlei Grund bestanden hat – Westfal filmte damals den sog. „Sturm auf den Reichstag“.

Ermittlungen ohne jeden Anfangsverdacht

In meinen Augen bestand für diese Ermittlungen nicht mal ein Anfangsverdacht und nach meiner Beschwerde darüber, warum dieses unsinnige Verfahren nicht endlich eingestellt würde, kam nun auch endlich die Einstellung. Trotzdem besteht wohl weiterhin die Fahndung gegen meinen Mandanten und dies wird nun ständig zum Anlass genommen, meinen Mandanten auf Schritt und Tritt zu verfolgen und ihn an der Grenze zu durchsuchen.

Die Liste der falschen Vorwürfe und sinnlosen Verfahren gegen Westfal ist lang. Neben filmen auf der Demo, angeblichen Aufruf zu Straftaten, Nutzung eines angeblichen falschen Presseausweis, ist man sich für nichts zu schade gegen Westfal zu ermitteln, auch wenn sich die Vorwürfe dann stets in Luft auflösen – auf den Kosten bleibt mein Mandant dann trotzdem immer sitzen, wenn diese sinnlosen Verfahren zum Schluss sang und klanglos eingestellt werden müssen.

Rechtswidrige Hausdurchsuchung

Neben der körperlichen Durchsuchung am Bahnhof in Freilassing, steht auch einen Durchsuchung seiner Wohnung auf der Liste, die damals deshalb erfolgte, weil Westfal vermeintlich öffentlich zu einer Straftat aufgerufen hatte. Da eine solche öffentliche Tat bereits mit dem Aufruf vollendet ist, erschließt sich nicht der Grund dazu, dann auch noch seine Wohnung zu durchsuchen – was will man hier noch relevantes finden? Aber es wird einfach gemacht und meine Beschwerde gegen den richterlichen Beschluss wurde natürlich zurückgewiesen. Auch gegen die körperliche Durchsuchung am Bahnhof werden wir nun wieder eine richterliche Entscheidung über die Maßnahme beantragen.

Zersetzung wie in der DDR

Noch bevor man Westfal wieder auf freien Fuß setze, nahm man ihm sein Handy weg. Die Begründung der Maßnahme die selbstverständlich ohne einen richterlichen Beschluss erfolgt war:  auf dem Handy könnten ja Hehlerkontakte sein. Obwohl der Drogentest negativ ausfallen war – kein Wunder, denn was Westfal in der Tasche hatte waren Wirklichkeit zwei Gramm marokkanische Minze. Wenn Sie mich fragen, dann versucht man hier mit allen Mitteln einen jungen Mann zu kriminalisieren, nur weil er sich kritisch in Bezug auf unsere Regierung äußert.

Dies sind Zersetzungsmaßnahmen wie wir sie bereits aus der DDR kennen. Nach dem Gesetz würde ich dies auch als eine Form des Stalking ansehen, wenn man Menschen andauernd mit sinnlosen Verfahren überzieht.

Published On: 25-Apr-2023Views: 442729 words

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