Deutsche Richter: Maske an, Hirn aus!
Erst am 18.November 2020 kam es zu einem dritten Corona-Gesetz mit dem Namen „Bundesnotbremse“, nachdem die Verwaltungsgerichte drohten zu meutern, denn bis zu diesem Zeitpunkt wurden alle Maßnahmen auf den § 28 IfSG gestützt.
So kam es zu einem Überbietungswettbewerb der Länder. Keine auch noch so unsinnige Maßnahme , die angeblich eine „erforderliche Maßnahme“ nach dem IfSG war, blieb uns erspart. Obwohl führende Aerosol-Forscher schon damals meldeten, dass 99% aller Infektionen in den Innenräumen stattfinden und nicht an der frischen Luft, wurden Masken auf der Demo angeordnet.
Weder damals noch heute, fast drei Jahre später, weigern sich Richter dies zur Kenntnis zu nehmen und die damaligen Maßnahmen auf deren Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Oft habe ich vor Gericht gehört, dass die Richter nicht dazu bereit sind, die Corona Verordnungen auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Da müssen Sie nach Karlsruhe fahren, schallte es von der Richterbank.
Warum deutsche Richter sich nicht trauten, teils bereits abgelaufene Maßnahmen, oder Maßnahmen die von den Verwaltungsgerichten niemals auf deren Rechtmäßigkeit überprüft worden waren, selbst zu überprüfen scheint mir völlig klar: diese Richter hatten Angst. Sie hatten Angst vor dem Dienstherren, sie hatten Angst vor der Presse, sie hatten Angst vor ihren geimpften Kollegen.
Und daher nahmen die Richter es gerne in Kauf ein Fehlurteil zu sprechen, denn sie konnten sich der Solidarität ihrer anderen geimpften Richterkollegen gewiss sein, die ebenfalls aus Angst, die Fehlurteile nicht hinterfragen würden. In der Praxis führte dies dazu, dass es fast nie dazu kam, die Verordnungen auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern wir Rechtsanwälte dann lieber die Verteidigungsstrategie wählten, die mehr Erfolg versprach, nämlich die Überprüfung, ob es rein tatsächlich zu einem „Regelverstoß“ gekommen war und dieser auch beweisbar gewesen ist.
Bei diesen Beweisprozessen war die einseitige Haltung der Richter nicht zu verkennen, wenn Zeugen des Ordnungsamts bereits vor dem Termin nett mit den Richter plauderten, man kennt sich inzwischen ja schon gut. Oder wenn kritische Fragen gestellt werden, wie: wie war denn das Wetter an dem Tag. Gestern war man noch für die Knolle hinter der Windschutzscheibe zuständig und heute schon „Kronzeuge“ in einem Prozess der für die Rettung der Volksgesundheit von höchster Bedeutung ist – was für ein toller Aufstieg dieser Staat den pflichtbewußten Menschen vom Ordnungsamt und der Polizei doch ermöglichte.
Und in der Berufungsverhandlung kann man dann ungestraft, einfach mal seine Aussage „widerrufen“, wenn die Kollegen die „Solidarität“ eines Zeugen benötigen. Es genügte der Hinweis darauf, dass die Aussage in der Vorinstanz dann offenbar falsch zu Protokoll genommen wurden sei – ob der Zeuge mit schweißnassen Händen nicht viel eher vor Gericht lügt – darauf kam die Berufungskammer erst gar nicht. Denn schließlich werden hier auch ideologisch hochwertige Ziele verfolgt, wie die Verhinderung von Ansteckung, Tod und Siechtum in der Bevölkerung – welche medial gehirngewaschen sich die komplette Ausrottung von Viren (genannt Null-Covid) wünschte.
Auch nach Wegfall der Maskenpflicht behielten Zeugen vor Gericht den „Maullappen“ an, ein klarer Verstoß gegen das Gerichtsverfahrensgesetz, der aber so hingenommen wurde, auch meine Beschwerden darüber änderten daran nichts und wurden stets abgewiesen. Es kam zu einer Verhandlung in Düsseldorf, wo mein Mandant angeblich ein Corona Warnschild abgerissen haben sollte. Uneinig war man sich, wo diese schändliche Tat stattgefunden haben sollte, das Beweisstück lag ebenfalls nicht vor, nur eins konnte man mit Bestimmtheit sagen: der Mann muss doch schuldig sein, der ist doch ein Corona Leugner, denn so stand es in der Akte – ohne jedweden Beweis.
In Köln droht 1000 senden Verfahren die Schließung des Aktendeckels, wegen Fristablauf. Zwei Jahre beträgt die Verjährung bei den Ordnungswidrigkeiten, aber anstatt nun die Sache auf sich beruhen zu lassen, will unsere Bürgermeistern „Armlänge“ Reker, alle Corona Verbrecher noch vor das Gericht ziehen. Die Überprüfung der Maßnahmen auf deren Rechtmäßigkeit lässt dagegen bis heute auf sich warten und in meinem Prozess gegen die Kölner Ausgangsbeschränkungen, bekomme ich von dem Kölner Verwaltungsrichter, inzwischen gar keine Antwort mehr. Ich vermute, dass es den Mann innerlich inzwischen zerreißen muss, wenn er nun feststellen müsste, dass die Ausgangssperre rechtswidrig war – wobei er im Eilverfahren die Ausgangssperre noch als das „ultima ratio“, die letzte Chance, gerechtfertigt hatte. Warum ein Virus am Tage während der Arbeitszeit Pause macht, aber Abends in der Freizeit so brandgefährlich gewesen sein soll, erschließt sich mir bis heute nicht. Maske an, Hirn aus!