Die Corona Brandmauer vor den Gerichten
Berlin, 14.02.2025. Michael Ballweg und der Querdenken-Rechtsanwalt Ralf Ludwig verlieren vor dem Berliner Verwaltungsgericht, es ging um die Demo-Verbote aus dem Jahre 2020. Am 01.08.2020 wurde die Standdemo abgebrochen, weil keine Abstände eingehalten wurden und keine Masken getragen wurden. Am 29.08.2020 wurde der Umzug abgebrochen, weil keine Abstände eingehalten wurden.
Als die Polizei die Demoteilnehmer dann einkesselte, war dies wohl mit Genehmigung des Corona Virus „nicht anzugreifen“, denn wie sonst wäre eine solche unsinnige Maßnahme erklärbar. Der Umzug könne nur dann stattfinden, wenn die Menschen eine Maske anziehen würden, hieß es. Dies war aber gar keine Demo-Auflage gewesen, so Ludwig. Schließlich wurde das Protest-Camp abgesagt, und zwar wegen der schlechten Erfahrungen mit den Querdenkern. Das Hygiene Konzept habe nicht ausgereicht, aber warum hat man dann nicht Nachbesserung gefordert, anstatt gleich abzusagen.
Berliner Gericht mit Wissensstand aus dem Jahre 2020
All dies wollen Ludwig und Ballweg jetzt nochmals vor dem Verwaltungsgericht in Berlin überprüft wissen. Ebenso wie meine Klage vor dem VG Köln wegen der Ausgangssperre, überprüft das Gericht aber nicht nach dem aktuellen Wissensstand, sondern aufgrund der Kenntnisse zum Zeitpunkt der Maßnahmen.
Das Ergebnis ist immer gleich: man konnte es damals doch nicht besser wissen, daher werden die Klagen alle abgewiesen. Falsch! Denn man konnte es schon im Jahre 2020 besser wissen, allerdings haben die Gerichte nichts dafür getan sich besser zu informieren – stets hieß es: aber das RKI hat doch gesagt … Mehr Infos wollte man gar nicht haben und entgegen dem Amtsermittlungsgrundsatz, entschied man immer pro Maßnahmen und pro Regierung. Die Einseitigkeit der richterlichen Entscheidung ist derartig auffällig, wenn ich mir von einer Richterin tatsächlich noch anhören musste: „wenn die Regierung sagt, wir tragen eine Maske – dann tun wir das auch“.
Diese Richter haben ihren Job offensichtlich nicht verstanden und bis heute halten sie trotz aller Informationen, die zu Tage gekommen sind an ihrer sturen Haltung fest. Deshalb besteht die Corona Brandmauer, die die Gerichte seit 2020 hochgezogen hatten, auch noch bis heute.
Der Wissenstand der Richter scheint dabei im Jahre 2020 stehengeblieben zu sein, wenn das Berliner Gericht nun bei der Urteilsverkündung meinte: man hätte eben vorsichtig sein müssen, weil es damals keine Impfung gab. Trotz aller Informationen dazu, dass die „Impfung“ eben keinerlei Fremdschutz geboten hatte, wie immer behauptet wurde, um die Maßnahmen zu rechtfertigen. Bis heute halten die Richter aber an ihren falschen Narrativen fest. Die Prozess-Beobachter in Berlin verließen daraufhin den Saal, weil sie sich diesen Unsinn nicht weiter anhören wollten.
Journalistische und juristische Aufarbeitung des Handelns der Staatsgewalten
Mein Kollege, der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti, hatte bereits im Jahre 2023 einen zweiteiligen Online-Aufsatz zur Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) publiziert. Er kam zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl der Coronaschutzmaßnahmen aus einer Ex-ante-Sicht und bei einer umfassenden Sachverhaltsauswertung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhalten würden.
Das gilt umso mehr bei einer sorgfältig durchgeführten gerichtlichen Beweisaufnahme. Der Jurist kritisiert dabei nicht nur die einseitige Beraterauswahl und die nicht unabhängigen Besetzung des Krisenstabes, sondern auch, die fehleranfällige Modellberechnungen und insbesondere den PCR-Test, der lediglich die Existenz einer isolierten Gensequenz eines Erregers nachweisen kann, nicht jedoch, ob es sich hierbei um einen vermehrungs- beziehungsweise „lebensfähigen“ Erreger handelt.
Wie das RKI aber spätestens seit September 2020 selbst einräumt, hätte neben fachgerecht durchgeführten PCR-Tests und weitergehenden diagnostischen Untersuchungen, insbesondere auch eine erfolgreiche Virusanzucht aus dem Nasen-Rachenabstrich in Zellkultur, stattfinden müssen. Hiervon wollen die Gerichte aber nie etwas hören, ich selbst habe eine Klage vor dem OLG Köln verloren, bei der es genau um diese Frage ging, ob der PCR-Test für sich allein eine Infektion nachweisen kann.
Resümierend fordert Lucenti daher, eine umfassende journalistische und juristische Aufarbeitung des Handelns der drei Staatsgewalten sowie der Medien in der Corona-Maßnahmen-Krise in Erfüllung eines dringlichen Verfassungsauftrags für den Erhalt von Rechtsstaat und Demokratie.
Fakten-Checker als Meinungshüter der Politik
Die aktuelle Diskussion, ob andere politische Meinungen noch demokratisch sind, oder nicht schon Nazi, ist meiner Ansicht nach ebenfalls eine direkte Folge der Corona-Politik und der Corona-Justiz. Viele Menschen haben den Glauben an Politik, Medien und die Justiz inzwischen verloren. Angeblich neutrale Fakten-Checker haben sich inzwischen als von der Politik gekaufte Meinungswächter herausgestellt.
Und so spricht auch der Kollege Ralf Ludwig vor dem Gericht genau dies an, lohnt es sich wirklich noch gerichtlich gegen die Corona-Maßnahmen vorzugehen, oder sollte man nicht dort ansetzen, wo das Problem entstanden ist, bei der Politik, da auch die Richter nicht unabhängig gehandelt hätten, sondern sich „in den Dienst der Sache“ gestellt hätten, was auch der Kollege Lucenti bestätigt und meinen Erfahrungen aus den gerichtlichen Corona-Verfahren entspricht.
Ludwig betont nach dem Demo-Prozess, dass er es für bedenklich hält, was das Berliner Gericht entschieden habe, weil es sich um eine politische Begründung gehandelt habe. Wenn ein Richter selbst heute noch meint, die Maßnahmen damit begründen zu können, dass es damals noch keine Impfung gab, dann würde dies tief blicken lassen, denn dass die sogenannte Impfung selbst nach Expertenmeinung niemals vor einer Übertragung hätte schützen könnten, steht inzwischen fest. Nichtsdestotrotz hat der Richter auch im Jahre 2025 dies aber noch als ein Argument gebraucht – dies macht schon traurig, meint Ralf Ludwig.
Das Wesentliche sei aber, dass das Gericht im Prinzip gesagt habe, die Polizei hat völlig freie Hand bei der Einschätzung, ob eine Gefahrenlage vorliegt. Es brauche keine genaueren Erkenntnisse und es muss auch nichts überprüft werden, berichtet Ludwig gefrustet nach der Verhandlung. Aber die Tatsache, dass man nicht nachgefragt habe, rettet doch die Polizei nicht davor, dass sie das Wissen was das RKI schon im Jahre 2020 hatte sich nicht geholt habe, dies sei ein Skandal, betont der Querdenken Anwalt.
Hätte auch nur eine einzige Behörde beim RKI nachgefragt, ob man unter freiem Himmel eine Maske hätte tragen müssen, so hätte das RKI geantwortet: nein, sagt Ludwig. Allein der gesunde Menschenverstand hätte genügt, um zu erkennen, dass der Maskenzwang unter freiem Himmel unsinnig ist, denn die großen Querdenken Demos waren doch der beste Beweis dafür, dass sich das Virus danach eben nicht rasant ausgebreitet hat, trotz der unsinnigen Einkesselung der Querdenker durch die Polizei.
Politische Entscheidungen – in den USA hat sich der Wind gedreht
Ob Ludwig und Ballweg gegen das Urteil noch in Berufung gehen wollen, wissen sie noch nicht, denn es handele sich um politische Entscheidungen. Die Frage ist daher, ob man gegen politische Entscheidungen noch juristisch vorgeht, insbesondere in Deutschland, oder ob es nicht sinnvoller wäre Prozesse gegen die Menschlichkeit vor internationalen Gerichten zu führen, fragt sich Ralf Ludwig.
Die Voraussetzung dafür sein, dass die Justiz eines Landes, in dem Falle Deutschlands, nicht willens oder in der Lage ist, die Dinge aufzuklären und wenn man dies heute erlebt habe, dann muss man sagen: die deutschen Gerichte sind nicht willens aufzuklären. Dem schließe ich mich persönlich an. Hoffnung macht jedoch, dass am gleichen Tag dieses Urteils gegen die Querdenker Demos, in den USA ein Mann zum Gesundheitsminister ernannt wurde, der am 29.08.2000 noch auf der Berliner Querdenken Demo gesprochen hatte: Robert F. Kennedy Jr.
In den USA hat nach der Wahl von Trump der politische Wind gedreht, in Deutschland hingegen nicht, weder politisch noch vor den Gerichten. Auch die Medien, die man nur als einen Totalausfall in der Corona-Maßnahmen-Krise bezeichnen kann, machen nahtlos weiter, wo sie aufgehört haben, und warnen vor dem Impfgegner Kennedy, selbst Familienangehörige hätten sich bereits gegen ihn ausgesprochen. Ich schätze mal, dass es diejenigen Familienangehörigen waren, die schon seit 2020 auf die Medienpropaganda reingefallen sind.
Und so wird uns das Thema Corona auch in den nächsten Jahren nicht loslassen, denn es geht um nichts Geringeres als um unsere Demokratie und die Frage, wie es zu diesem Totalausfall in allen Bereichen der Gesellschaft kommen konnte und wie es sein kann, dass sogar die Gerichte eine Brandmauer vor den Kritikern hochziehen konnten und bis heute nicht dazu bereits sind, ihr Fehlverhalten zumindest zuzugestehen, aber sie wissen auch ganz genau, was dies bedeuten würde. Nicht nur sie selbst müssten ihre Posten räumen, der Schaden für den Rechtsstaat wäre so enorm, dass das Vertrauen in den Staat praktisch zerstört wäre, und daher wird die juristische Brandmauer vor der Corona Politik bestehen bleiben, wie Ralf Ludwig und Michael Ballweg heute leider wieder feststellen mussten.