Compact Abo-Klage: Post von Nancy Faeser
Die Compact Abo-Klage geht in die nächste Runde. Völlig unverständlich ist, dass nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht welches das Compact Verbot inzwischen aufgehoben hat, das Bundesministeriums des Inneren die ganze Sache nun nicht für erledigt ansehen will.
Hintergrund: aufgrund des Verbotes hatte ich bezüglich der nutzlosen Abo-Kosten im Wege der Staatshaftung gegen die BRD geklagt. Die meinen nun, ich sollte mich doch an Compact wenden. Aber nach dem Verbot gab es doch gar kein Compact Magazin mehr – wie unsinnig ist das denn? So meinte die Gegenseite nun, ich solle doch gegen die COMPACT Magazin GmbH klagen, denn etwaigen Nachteile beträfen allein das Verhältnis des Klägers zur COMPACT Magazin GmbH und wären vom Kläger in diesem Verhältnis geltend zu machen gewesen.
Auch wurden Birnen mit Äpfel verwechselt, ich sei gar nicht klagebefugt gewesen. Dazu zitierte man eine Entscheidung, die mit der Sache gar nichts zu tun hatte, in dem vom Bundesministeriums des Inneren vorgelegtem Fall, ging es um eine Klagebefugnis eines Dritter, der selbst gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums des Inneren vorgehen wollte. Darum ging es hier aber natürlich nicht, sondern „nur“ im den Schaden, der von der rechtswidigen Verbotsverfügung ausgegangen ist. Ferner wird nun behauptet, das Bundesministeriums des Inneren träfe auch keine Schuld bei der Sache, im Sinne von: einfach mal verbieten … aber wir können ja nichts für unsere Fehler – für die falsche Anwendung des Rechts.
Meine aktuellen Schriftsatz in der Sache finden Sie hier