Kriminalisierung der Opposition

Kriminalisierung der Opposition
Published On: Juli 3, 2024915 words4,6 min read

Es gibt Strafdelikte, die in den letzten Jahren Konjunktur haben. Dabei sind vor allem zu nennen, die neuen bzw. geänderten Paragrafen: § 126a StGB gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, §185 StGB Beleidigung, §188 üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, §130 StGB Volksverhetzung, oder auch §140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten. Was diese Strafdelikte gemeinsam haben, ist das normative Element einer Bewertung – zum Beispiel wann was eine Beleidigung ist, oder ob es wirklich ein Hitler-Gruß war, oder nur ein Winken beim Tanzen, wie bei Thomas Brauner dem Busfahrer.

Auch auffällig ist, dass man vor den Amtsgerichten dann immer zunächst eine Niederlage kassiert, aber in der Berufung, oder Revision gewinnt. Warum dies so ist, dazu habe ich mir auch meine Gedanken gemacht. Ich denke, dass die Richter lieber verurteilen, als sich nachher den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, sie hätten einen Volksverhetzer laufen lassen. Dies könnte ihrem Image schaden, daher immer erst mal verurteilen, die „Täter“ können ja Rechtsmittel einlegen. Dass die Staatsanwaltschaften dabei einen enormen Verfolgungsdruck haben, ist auch mehr als offensichtlich. Es kommen mir immer mehr Fälle auf den Tisch, bei denen ich denke, warum wird so etwas überhaupt zur Anklage gebracht. Man läuft den vermeintlich Geschädigten hinterher, um diese dazu zu bewegen einen Strafantrag zu stellen – früher wären diese Fälle im Papierkorb gelandet.

Bei rechtlich unhaltbaren Urteilen, greifen die Staatsanwaltschaften gerne auch zu einem Trick. Hat man Revision gegen das Urteil eingelegt, so gehen die Staatsanwaltschaften in die Berufung, um die Revision zu blockieren. Aber nicht nur das, auch die Anzahl der Hausdurchsuchungen hat zugenommen. So hatte ich diese Woche einen Fall, bei dem man meinem Mandanten wegen einer vermeintlichen Beleidigung die Wohnung durchsucht hatte. Hiergegen haben wir Beschwerde eingelegt – nach gefestigter Rechtsprechung, sollte eine Hausdurchsuchung wegen einer Beleidigung im Hinblick auf eine geringe Strafe, jedenfalls unverhältnismäßig sein. Dies sah das Gericht aber nicht so und bestätigte die Hausdurchsuchung mit dem Argument, dass bei einer Beleidigung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen sei. Das ist natürlich völlig abwegig, da dies erstens nur für den Fall gilt, dass die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wurde und zweitens ist dies nur ein theoretisches Strafmaß, was im konkreten Fall niemals ausgesprochen worden wäre.

Ansonsten fällt auf, dass die Strafverfolgung einer gewissen Einseitigkeit entspringt. Wenn eine Umweltaktivistin wie Carla Hinrichs verurteilt wird, dann muss man sich schon schwer wundern, dass eine Strafe mit insgesamt 150 Tagessätzen bei 7x Nötigung und 6x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, doch sehr gering ausfällt und dies, obwohl sich die Täterin in keiner Weise einsichtig gezeigt hatte – was zu einer Strafverschärfung hätte führen müssen.

Schaut man sich den Fall von Dr. Reiner Fuellmich an, der wegen einer Untreue vor Gericht steht und bereits seit Monaten im Gefängnis sitzt, dann kommt mir der Gedanke, dass Ursula von der Leyen doch die gleiche Tat vorgeworfen wird. Nach dem Motto, die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen. Weitere politische Verfahren sollten auch die Verfahren gegen Martin Sellner, Björn Höcke und auch gegen Donald Trump sein. Ziel scheint die Kriminalisierung dieser politisch ungeliebten Personen zu sein. Anstatt sich inhaltlich mit ihnen auseinanderzusetzen, zieht man sie vor Gericht. Dass das Einreiseverbot gegen Sellner rechtlich völliger Unsinn war, habe ich von Anfang an gesagt. Auch die Verfahren gegen Höcke halte ich für unsinnig, was der Revision nicht standhalten wird. Man hat solange gesucht, bis man irgendwas gefunden hatte, wie auch bei Donald Trump. Wenn der vergessliche Biden hingegen Unterlagen mit nach Hause nimmt, gibt es keinerlei Ermittlungen.

Wenn irgendwelche Rentner mal wieder den großen Umsturz planen, ermittelt man gleich wegen einer kriminellen Vereinigung. Bei den Klima-Kids, schafft man dies aber seit Jahren nicht, diese kriminelle Bande endlich dingfest zu machen. Webseite läuft und die Spenden fließen bis heute. Ist ja auch politisch gewollt. Dieser Eindruck drängt sich mir jedenfalls auf. In diesem Moment ruft mich der Aktivist Mann, Mateo, an. Mal wieder wird er von der Polizei schikaniert, ihm wird Drogenkonsum unterstellt. Das hatten wir bereits in Bayern, wo man ihn zu Unrecht in einer Zelle festgehalten hatte, wie uns ein Gericht bestätigte. Die Entschädigung wurde bis heute nicht bezahlt. In der DDR nannte man so etwas auch Zersetzung. Betroffene der Zersetzung waren zumeist staatsunabhängige Friedens-, und Menschenrechtsgruppen, Ausreiseantragsteller, aktive Christen sowie Personen und Organisationen, die im politischen Untergrund gegen die DDR tätig waren.

Falsche Beschuldigungen, haltlose Anklage, Hausdurchsuchung, Verhaftungen, Konto-Schließung und Jobverlust – wie zum Beispiel auch bei Ulrike Guérot – dies droht einem heute auch wieder, wenn man es sich wagt, sich gegen das Establishment zu äußern. Wie wird es weiter gehen, wenn wirklich der Machtverlust droht. Zu welchen Mitteln wird das System noch greifen? In Frankreich spricht man inzwischen offen von einem Bürgerkrieg, sollte Le Pen an die Macht kommen. In Essen versuchten Gewalttäter den Parteitag der AfD zu verhindern, da kann man sich schon vorstellen was passiert, wenn die AfD nun wirklich Wahlen gewinnen und an die Regierung kommen sollte …

Solange der politische Diskurs weiter verhindert wird, wird es mit der Spaltung und der Polarisierung weiter gehen. Wir kennen diese Mechanismen bereits aus der Zeit von 1918 bis 1938 – am Ende standen dann die Nazis. Vielleicht sollten sich diejenigen, die eine Demokratie retten wollen mal daran erinnern, anstatt die Demokratie immer weiter selbst zu zerstören.

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