No Limit – Schuldenbremse oder neue deutsche Kriegswirtschaft
Was tut man nicht alles für das Volk, wenn mal wieder Lieb und Leben der Bevölkerung bedroht sind, oder wenn Lobbisten uns dies jedenfalls mal wieder erzählen wollen …
In Artikel 115 Grundgesetz ist die Schuldenbremse verankert. Diese wurde bereits im Jahre 2022 aufgeweicht, als das sogenannte Sondervermögen für die Bundeswehr in Art. 87a Grundgesetz eingeführt wurde. Dort heißt es: Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten.
Diese einmaligen 100 Milliarden Euro reichen den Kriegstreibern nun aber nicht mehr aus, vielmehr will man die Schuldenbremse nach Artikel 115 Grundgesetz nun insoweit ändern, dass die Militärausgaben gar nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet werden, „No Limit“, wie Markus Söder (CSU) es nannte, oder „What ever it takes“, wie Friedrich „Fritze“ Merz (CDU) sagte.
Damit aber nicht genug der Schulden! Für die Infrastruktur soll ein weiteres „Sondervermögen“, ein neues Wort für Schulden, in Höhe von 500 Milliarden aufgesetzt werden und dafür soll es dann wieder eine Ausnahme von der Schuldenbremse geben, was Merz vor der Wahl ausgeschlossen hatte. Der perfekte Wählerbetrug also, aber seit Merkel wissen wir schon: was vor der Wahl gesagt wird, das gilt nicht mehr nach der Wahl.
Wofür haben wir bisher eigentlich Steuern bezahlt?
Der Bürger und Steuerzahler fragt sich: wofür hat er in den vergangenen Jahren eigentlich Steuern bezahlt, wenn davon nicht in die Infrastruktur des Landes investiert wurde, sondern Straßen, Schiene und öffentliche Einrichtungen verrottet sind. Was hat unsere Regierung dann mit dem Geld gemacht? Radwege in Peru gebaut? Schon bei Corona hatte man Schulden gemacht, um die Bevölkerung zu „retten“. Damals gab es die Lockdowns und die Gelddruck-Maschine wurde angeworfen, dass aber Geld einen Gegenwert hat und der erarbeitet werden muss, soweit denken Politiker nicht und zu ihrem Erstaunen gibt es dann eine Inflation – wär hätte damit nur gerechnet.
Die Frage darf erlaubt sein, was passiert eigentlich, wenn das neue Sondervermögen wieder aufgebraucht ist, gibt es dann ein neues „Sondervermögen“ für die Regierung. In Wirklichkeit sind dies versteckte Steuererhöhungen, weil die Regierung mit dem Geld nie auskommt. Dabei sind die Abgaben und Steuern in Deutschland ohnehin viel zu hoch und erreichen bald die 50% Grenze beim Gehalt. In einem Land, in dem die Krankenversicherung inzwischen teurer ist als die Miete, weil man auch bei der Gesundheitsversorgung mit dem Geld vorne und hinten nicht auskommt. Aber dafür gab es ja auch die wertvollen neuen „Impfstoffe“ für „umsonst“. Umsonst war natürlich gar nichts und die völlig überzogenen und überteuerten Bestellungen spülten Milliarden in die Kassen der Pharma-Industrie.
Kriegswirtschaft ohne jedes Limit mit erfundener Begründung
Nun gibt es Milliarden für Kriegsgerät, ohne jedes Limit! Dabei besteht gar keine echte Bedrohungslage, einen Bündnisfall gibt es nicht und dieser ist auch nicht zu erwarten. Die drohende Gefahr durch den Russen speist sich allenfalls aus den Aussagen eines „Sicherheitsexperten“ Frank Sauer (siehe Bild), von der Bundeswehr Universität München. Dieser meinte doch allen Ernstes am 6. März 2025 bei Maybrit Illner: es gäbe immer noch Menschen, die glaubten, dass der Krieg in der Ukraine nur deshalb stattgefunden habe, weil sich Russland durch die NATO bedroht gefühlt habe. Da Trump die NATO aber nun im Stich lassen würde, sei der Kriegsgrund weggefallen, warum habe Putin dann nicht längst die Waffen niedergelegt.
Der Kriegsgrund sei aber nie die Bedrohung Russlands durch die NATO gewesen, sondern immer und allein das neo-imperiale Eroberungsprojekt der Russen gewesen, so Sauer bei Illner. Mit solchen Aussagen will Sauer die Kriegsangst in der Bevölkerung schüren, wobei auch er weiß, dass es völliger Unsinn ist, dass Trumps Panzer bald in Berlin einrollen würden – denn dies würde einen Bündnisfall auslösen, bei dem auch Trump nicht wegschauen würde.
Und so kann Sauer bei Illner mächtig für mehr Waffen trommeln. Man müsse nun unbemannte Systeme in gigantischen Stückzahlen anschaffen. Dafür brauche es private Investitionen, die die Banken bisher abgelehnt haben, aber da werde an allen Hebeln gezogen. Privates Kapital soll von EU-Seite daher „umgeleitet“ werden. Schritt für Schritt wolle man sich jetzt vom den Amerikanern unabhängig machen, betont Sauer, wie dies auch Merz gesagt habe.
Experten sind wieder Lobbyisten – wie bei Corona
Natürlich ist Sauer kein Professor einer unabhängigen Uni, wie der Zuschauer bei Illner denken soll, wie ein Blick auf die Webseite des „Metis“ verrät. Demnach verfügt Frank Sauer über ein exzellentes europaweites und internationales Netzwerk wie die umstrittene Körber Stiftung, die aufgrund der NS-Vergangenheit ihres Stifters Kurt A. Körber bereits in Verruf geraten ist.
Zum Netzwerk des Herrn Sauer gehört auch der Atlantic Council, über den Lobbypedia schreibt: Der Atlantic Council ist eine außergewöhnlich einflussreiche US-amerikanische Denkfabrik und Lobbyorganisation, die von weltweit tätigen Konzernen und ehemaligen ranghohen Regierungsvertretern und Ex-Militärs gesteuert wird. Über letztere stellt die Organisation Kontakte zu den Regierungsspitzen im transatlantischen Bereich her, um ihre – auch interessengeleiteten – Vorstellungen von Wirtschaft, Politik und Sicherheit in die offizielle Politik einzubringen.
Sauer ist daher wieder mal einer der sogenannten „Experten“, die in Wirklichkeit aber verdeckte Lobbyisten sind. Diesmal geht es aber nicht um den Verkauf von Impfstoffen, sondern um den Verkauf von Waffen, die nun ohne Limit auf Kosten der Steuerzahler gekauft werden sollen und hierfür soll auch privates Kapital von der EU „umgeleitet“ werden, wie Sauer sagt.
Abstimmung im alten Bundestag – Art. 39 Grundgesetz
Für die Militärausgaben brauchen Merz und Söder noch eine Grundgesetzänderung und daher eine Zweidrittelmehrheit. Ob er diese bekommen wird, ist unklar. Mit der Zustimmung der Grünen kann man rechnen, so dass die Zweidrittelmehrheit im alten Bundestag noch funktionieren würde. Eine solche Abstimmung halte ich für verfassungswidrig – da der Wähler längst eine andere Mehrheit gewählt hat. Dagegen steht die formale Reglung des Art. 39 Grundgesetz, der die Handlungsfähigkeit des Bundestages auch in Übergangssituationen garantieren soll – der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen, heißt es dort
Hier geht es sich aber nicht um eine Handlungsunfähigkeit, sondern es soll der alte Wählerwille herangezogen werden, um den (neuen) Wählerwillen auszutricksen. Hierfür ist die Regelung des Artikel 39 Grundgesetz aber grade nicht gedacht gewesen.
Der Verfassungsrechtler Prof. Kyrill-Alexander Schwarz sprich in dem Zusammenhang von einem „verfassungsrechtliches Störgefühl“. Hier werden für nachfolgende Generationen haushaltspolitische Grundsatzentscheidungen getroffen, die diese nachfolgenden Generationen massiv belasten werden, meint Schwarz. Der Effekt der Schuldenbremse sei dies zu verhindern. „Und hier finde ich, ist der neue Bundestag doch deutlich stärker legitimiert und es wäre eine Art verfassungsrechtliche Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem neuen Bundestag, wenn der alte Bundestag sich hier zurückhält“, betonte Schwarz.
Joana Cotar (51) ist fraktionslos. Sie war erst in der CDU, dann in der AfD. 2017 zog sie in den Bundestag ein und trat Ende 2022 aus Partei und Fraktion aus. Dem neuen Bundestag wird sie nicht mehr angehören. Sie will gegen die Abstimmung des alten Bundestags vor Gericht ziehen. Die Frage ist, ob sie allein klagen kann.
Auch die Fraktionen der AfD und der Linken wollen gegen die Abstimmung im alten Bundestag klagen. In Betracht kommt hierfür eine abstrakte Normenkontrollklage, hierfür ist aber ein Viertel der Mitglieder des Bundestages erforderlich. Eine Normenkontrolle würde also nur dann funktionieren, wenn AfD und Linke zusammenarbeiten würden – was sehr fraglich ist.
In Betracht käme auch noch eine Organklage von nur einer Fraktion, die geltend machen würde, dass Rechte des ganzen Bundestages verletzt würden. Mit einer solchen Organklage war die AfD bereits bei Merkels Grenzöffnung gescheitert, damals aus rein formellen Gründen. Wie das Verfassungsgericht nun entscheidet wird spannend werden – wenn man daran denkt, dass aber auch die Corona Maßnahmen einfach durchgewunken wurden, habe ich da wenig Hoffnung.