Compact „Abonnenten-Klage“ für erledigt erklärt
In dem Verfahren des Rechtsanwalts Gordon Pankalla gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Köln, Aktenzeichen 5 O 232 /24, habe ich eine Erledigungserklärung abgegeben. Das Bundesverwaltungsgerichts hatte gestern in einer Eilentscheidung das Compact Verbot wieder aufgehoben, mithin ist die temporäre Unmöglichkeit das Magazin auszuliefern, welches durch die rechtswidrige Verfügung des Bundesministeriums des Inneren entstanden war, nachträglich weggefallen. Die Klage richtete sich auf eine Staatshaftung in Höhe von 40,80 EUR, da der Kläger Abonnent des Compact Magazins ist und sein Jahresabo nun aufgrund der Verbotsverfügung der Innenministerin Nancy Faeser nicht mehr von Compact hätte erfüllt werden können. Hierdurch wäre dem Kläger ein Schaden von 40,80 EUR entstanden, welchen die BRD infolge des rechtswidrigen Verbots zu vertreten hatte.
In einer Pressekonferenz hatte der Chefredakteur Jürgen Elsässer nun erklärt, dass die August Ausgabe des Magazins Compact bereits gedruckt sei und nur noch ausgeliefert werden muss, dies sei möglich, sobald er die Adressen der Abonnenten zurück habe. Auch könne er die Redaktion des Magazins innerhalb von 14 Tagen wieder aufnehmen. Der Rechtsstreit hatte sich folglich erledigt, es ist jedoch über die Kosten in der Sache zu entscheiden. Es wurde von meiner Seite nun angeregt, ohne eine mündliche Verhandlung zu entscheiden. Die Beklagte (BRD) wurde aufgefordert, sich der Erledigungserklärung anzuschließen.
Bei der Entscheidung über die Kosten wird das Landgericht nun also noch feststellen müssen, ob die Klage, wäre das Verbot nicht aufgehoben worden, begründet gewesen wäre. Im Hinblick auf das Hauptverfahren beim Bundesverwaltungsgericht, wird es daher sehr interessant sein, ob das Kölner Landgericht nun zu dem Ergebnis kommen wird, dass die Klage auch inhaltlich begründet gewesen ist.
In dem Medien wird überwiegend vermeldet, dass das Verbot bloß schlampig gemacht gewesen sei, in der Sache wohl aber berechtigt gewesen ist. Dies sehe ich völlig anders und bin auf die Entscheidung des Kölner Landgerichts gespannt. Sollte die BRD die Kosten tatsächlich für die „Abonnenten Klage“ übernehmen müssen, ist dies sicherlich auch ein eindeutiges Zeichen für das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, welches Jürgen Elsässer und dem Compact Team noch bevorsteht. Es bleibt also nach wie vor spannend, auch bei der Abo-Klage.
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