Verfahren wegen 30er Zone eingestellt
Es gibt keine Begründung für die Einrichtung der 30er Zone. Hier muss eine besondere Gefahr bestehen, diese Gefahr besteht einfach nicht. Das Gericht hat das Verfahren wegen der Überschreitung von Tempo 30 gegen mich eingestellt und damit praktisch zugestanden, dass die Einrichtung der 30er Zone auf dem Kölner Ring rechtswidrig war. Ich werde nun Akteneinsicht nehmen und ggf. auch vor dem Verwaltungsgericht klagen. Zuvor hatte die Bürgermeisterin Henriette Reker in einem offenen Brief an Verkehrsminster Wüst bereits gefordert, dass in ganz Köln Tempo 30 gelten soll. Diese Frau hält sich nicht an rechtliche Vorgaben und richtet nun, offensichtlich ja rechtswidrig, 30er Zone ein – ohne jedwede Begründung. Politik die auf Ideologie beruht und jenseits des geltenden Rechts steht. Mein Verfahren gegen die Ausgangssperre liegt seit einem Jahr beim Kölner Verwaltungsgericht und wird dort nicht bearbeitet. Meine Strafanzeige wurde eingestellt – angeblich kein Anfangsverdacht, obwohl man den Tatbestand gar nicht richtig aufgeklärt hat.