Dr. Reiner Fuellmich, der Corona Ausschuss und seine Sammelklage
Reiner Fuellmich ist froh, dass es vorbei ist, sagt er im Interview mit Transition News (https://transition-news.org/reiner-fuellmich-wir-schulden-keinen-erfolg-wir-schulden-ordentliche-arbeit). Er mache jetzt was Eigenes. Einen Namen hat er auch schon, die neue Sendung soll „ICIC -International Crimes Investigative Committee“ heißen, wie er auf seinem Telegram Kanal verkündet (https://t.me/ReinerFuellmich/1183).
Dazu ist Folgendes zu sagen: Die Pflicht der Gesellschafter, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und alles zu unterlassen, was diese schädigt, ist bei einer GbR in besonderem Maße betont, weil hier die persönlichen Beziehungen der Gesellschafter untereinander oft eine große Bedeutung haben. Im GbR-Recht fehlt jedoch eine dem § 112 HGB vergleichbare Bestimmung zu einem Wettbewerbsverbot. Im Hinblick auf die gesellschafterliche Treuepflicht ist es jedoch unstrittig, dass diese gesetzliche Regelung auf die Gesellschafter einer GbR entsprechend anzuwenden ist.
Daher darf ein GbR-Gesellschafter ohne Zustimmung seiner Mitgesellschafter weder Geschäfte abschließen, mit denen er der Gesellschaft wirtschaftlich Konkurrenz macht, noch sich an einer anderen gleichartigen Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter beteiligen. Bei Verletzung des Wettbewerbsverbotes haftet er der GbR auf Schadensersatz.
Da Reiner Fuellmich bereits offen und ohne Zustimmung von Viviane Fischer angekündigt hat, einen neuen Ausschuss zu gründen (ICIC), hat er vorsätzlich gegen seine Treupflichten als Gesellschafter des Corona Ausschuss verstoßen. Damit wäre er zum Schadensersatz verpflichtet, sofern Viviane Fischer einen solchen verlangen würde. Es sei denn, ein Wettbewerbsverbot ist ausdrücklich ausgeschlossen worden. Dies müsste man nochmal hinterfragen. Festzuhalten bleibt aber, dass es nicht Viviane Fischer war, die den Ausschuss gesprengt hat (weil Sie mit den Problemen in die Öffentlichkeit ging), sondern Reiner Fuellmich, der ja selbst sagt, er sei froh, dass es vorbei sei und er nicht mehr mitmachen will, sondern nun sein ICIC Projekt starten will. Dazu hat ihn niemand gezwungen, insbesondere nicht Viviane Fischer und auch nicht Dr. Wolfgang Wodarg.
Reiner Fuellmich hat zudem monatlich 30.000 Euro brutto für sogenannten Customer Support einbehalten. Und im Interview argumentiert er, Viviane hätte dies aus der Steuererklärung erkennen können. § 713 BGB gibt dem Gesellschafter aber einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach den Regeln des Auftrags (§ 670 BGB). Aufwendungen sind dabei alle im Gesellschaftsinteresse erbrachten Leistungen.
Egal ob Viviane Fischer also nun Kenntnis davon hatte, dass Fuellmich sich monatlich mit 30.000 Euro aus der Kasse bedient hat, bleibt doch die Frage: Durfte er das?
Natürlich nicht, denn es dürfte bereits schwierig sein, wenn man Menschen beschäftigt im eigenen Büro (Kanzlei) und zur eigenen Entlastung, wenn dies nichts mit der Gesellschaft zu tun hat – und vor allem in der Größenordnung scheint dies völlig unglaubwürdig und überzogen. Die Aufwendungen wurden meiner Ansicht nach nicht im Interesse der Gesellschaft gemacht, wie Fuellmich uns weismachen will, sondern vielmehr in seinem eigenen Interesse.
Reiner Fuellmich will zwar den Eindruck erwecken, dass er die 30.000 Euro entnommen hat, weil er sie komplett für das Handling von Emails, Briefen und Telefonaten, die sich auf den Corona-Ausschuss bezogen, brauchte – und dass die Entnahme folglich mit der Gesellschaft zu tun gehabt hätte. Doch es ist ja so: Wenn ich eine GbR mache, dann kann ich doch nicht sagen, alles was bei mir ankommt, würde ich im Sinne der GbR machen. Zumal wenn es sich um Anfragen und Mails handelt, die an meine Kanzlei gehen. Dann ist das doch meine private oder eigene Sache.
Das gleiche gilt für meine Arbeit. Wenn ich mehr Zeit auf eine GbR Gesellschaft (meinen Corona-Ausschuss) verwenden will, als ich habe, dann kann ich doch nicht auf Kosten der GbR jemanden einstellen, der meine Arbeit übernimmt. Dann könnte ich als Anwalt auch eine Taubenzüchter GbR aufmachen und meinem GbR-Partner sagen, ich hätte keine Zeit mehr für meine Arbeit als Anwalt, weshalb ich nun auf Kosten der GbR jemanden einstellen müsste für meine Kanzlei. Das ist, mit Verlaub, Irrsinn.
Hierfür spricht auch die enorme Summe von 30.000 Euro brutto im Monat. Dass, wie Reiner Fuellmich im Transition-News-Interview auch sagt, Viviane Fischer die Steuererklärung ja unterschrieben hätte, bedeutet im Übrigen auch nicht zwingend, dass sie mit den Ausgaben einverstanden war. Denn sie ist schließlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Eine Genehmigung für diese enormen Privatausgaben ist darin nicht zu erkennen.
Damit hat Reiner Fuellmich keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Das heißt: Die monatliche Entnahme von 30.000 Euro ist an die Gesellschaft, den Corona-Ausschuss, zurückzuzahlen. Abgesehen davon: das Geld sollte dort ankommen, wofür die Spender es gegeben haben: für die Arbeit des Corona Ausschuss und nirgens sonst.
Rückzahlung des Kredits an den Corona Ausschuss
Seine Aussagen zur Rückzahlung des Kredits halte ich auch für „unterhaltsam“. Seine Idee, Viviane Fischer solle nun doch erstmal das Gold „verbraten“ und er behalte die 700k, da er ja noch Steuern und Rechnungen bezahlen muss, sind wohl eher ein schlechter Witz und zeigt seinen lockeren Umgang mit Geld und Vermögen. Wie soll Frau Fischer ein gemeinsames Konto aufmachen, wenn er nicht mitmachen will. Mir ist dies jedenfalls nur so bekannt, dass man ein gemeinsames Konto auch nur gemeinsam eröffnen kann. Die Vorhaltung, Frau Fischer sei nicht mal dazu in der Lage ein Konto zu eröffnen, ist daher allenfalls eine Schutzbehauptung. Tatsächlich besteht wohl keinerlei Vertrauen mehr, in dem Sinne muss man zugestehen, dass er sicherlich ein Zurückbehaltungsrecht hat, aber wohl kaum in der Höhe von 700.000 EURO.
Aber auf Geld kommt es Fuellmich angeblich nicht an, jedenfalls will er bei uns diesen Eindruck erwecken, wenn er behauptet, er wisse nicht mal, ob der Hausverkauf ihm nun 1,3 oder 1,4 Mio eingebracht hat. In dem Sinne sehe ich auch kein Anwaltsgeheimnis darin, dass er sagt was er bisher an Kosten für die Class Action gehabt hat. Tatsache ist doch, dass keiner weiß was er bisher zu den Klagen beigetragen hat, ob er und sein „Team“ überhaupt etwas zu den Klagen beigetragen hat, wer in seinem Anwaltsteam ist und welche Klageschrift mit wessem Beitrag bei welchen Gericht vorgelegt wurde. Mehr Intransparenz geht eigentlich gar nicht und alles bleibt im Nebel, wie immer bei Fuellmich.
Warum veröffentlicht er nicht einfach die Klageschrift zur Sammelklage?
Zu einfach wäre es doch gewesen „seine Klageschrift“ mal auf seiner Webseite zu veröffentlichen. Bei der Sachlage kann ich aber nur vermuten, dass er bisher gar nichts gemacht oder beigetragen hat und in den Klagen ein „Platzhalter“ ist, wie er selbst gesagt hat – immer in der Hoffnung er könne einer sog. „open class action“ dann beitreten, sofern diese von einem Gericht angenommen wird. Nun ist es aber so gekommen, wie ich immer gesagt habe und eine überwältigende Mehrheit der Anwälte, dass diese Klage welche auf die Produkthaftung gerichtet ist, niemals angenommen wird, da es zwischen den Maßnahmen der Regierungen und dem PCR Test an jedweder Kausalität fehlt. Ein falscher oder unbrauchbarer Test, wie Fuellmich ja selbst belegt hat, kann niemals für Fehlentscheidungen einer Regierung verantwortlich sein, sondern allenfalls ein Alibi für unsinnige Lockdowns. Oder hat Fuellmich auch Belege dafür, dass Drosten die Regierungen dazu gezwungen hat seinen Test zu benutzen?
Dass ein internationale Top-Jurist wie Fuellmich diesen einfachen Denkfehler bei der Kausalität nicht sieht muss schon verwundern, dies haben jedenfalls mein Kollege Oliver Völsing, meine Kollegin Jessica Hamed und ich nach 10 Minuten erkannt. Sein Argument der internationalen Vermarktung für die Zuständigkeit der US Gerichte dürfte ebenso ins Leere gehen und die Vollstreckung in Deutschland ist aufgrund der nicht vergleichbaren Rechtssysteme in den USA und Deutschland auch nicht realisierbar, wie er übrigens selbst zugestanden hat. Wenn man also zugunsten von Fuellmich davon ausgeht, dass er an seine Klage geglaubt hat, dann muss er leider zugestehen, dass er nicht der Top-Jurist ist, für den er sich hält oder ausgibt. Was ich mich zusätzlich frage: wenn jemand von seiner Sache doch so überzeugt ist, warum steht er dann nicht selbst im (Sammelklagen) Vertrag, sondern sein Kollege (Marcel Templin).
Abschließend auch noch eine Bemerkung in eigener Sache: Reiner Fuellmich hat im Interview mit Transition News mit den Augen gerollt, als die Interviewer Lena Kuder und Torsten Engelbrecht ihn mit einem Zitat von mir konfrontiert haben – und anschließend hat er gemeint, ich sei ein „üblicher Verdächtiger“ und gehöre nur zu einer „Minderheit von Leuten“. Das kann er gerne tun, ich dachte aber bisher, dass er sich gerade auch für Minderheitenrechte einsetzen möchte … Im Übrigen ist es für die faktische Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Belang ist, WIEVIELE Leute eine Ansicht vertreten. Das sollte gerade auch jemand wie Reiner Fuellmich als Kritiker der Corona-Politik wissen.
Im Übrigen bleibe ich – bei aller Kritik an Reiner Fuellmich, was seine Entnahmen angeht – dabei, dass auch Reiner fantastische Aufklärungsarbeit geleistet hat. Hier hat er unbenommen eine großartige Leistung erbracht. Reiner weiß auch, dass ich dies so sehe, daher verurteile ich ihn nicht als Mensch. Ich kann aber kritisch nachfragen, auch was seine Class Actions (Sammelklagen) angeht. Dass ich auch hier eine andere Ansicht habe, weiß Reiner ebenso. Aber zwei Juristen haben oft zwei Meinungen, dies ist völlig normal.
Verbotene Anwaltswerbung nach § 43b BRAO – was ist erlaubt und was nicht?
Bleibt zum Schluss noch eine Frage: handelt es sich bei der Vermarktung der Class Action im Corona Ausschuss nicht um eine verbotene Anwaltswerbung nach § 43b BRAO (Bundes-Rechtsanwaltsordnung)? Hierfür spricht jedenfalls so einiges. Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Grundsätzlich gilt, dass Rechtsanwälte einem hohen Berufsethos genügen müssen. Dieser muss sich auch in der Werbung wiederspiegeln. § 6 Abs. 1 Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) legt fest, dass ein Rechtsanwalt über seine Dienstleistungen, also seine berufliche Tätigkeit, sowie seine Person sachlich und berufsbezogen informieren darf. Der bereits erwähnte § 43b BRAO bezieht dieses Sachlichkeitsgebot nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form. Um dem Sachlichkeitsgebot des § 43b BRAO zu genügen, ist besonders von einer Irreführung abzusehen. So ist beispielsweise gemäß § 6 BORA die Angabe von Erfolgs- und Umsatzzahlen unzulässige, wenn sie irreleitend sind.
Diese Vorgaben kann nun jeder selbst auf die Aussagen von Fuellmich zur Sammelklage im Corona Ausschuss (ein „supergeiler Fall“, der „vom materiellen Recht her gigantische Erfolgsaussichten“ habe, auch in Deutschland“) übersetzen und dann beurteilen, ob dies sachlich gewesen ist, oder nicht. Warum die anderen Juristen im Ausschuss dies nicht „mitbekommen“ haben, bleibt deren Geheimnis. Bei vielen drängte sich auch der Eindruck auf, dass es bei dem Ausschuss nur um die Vermarktung dieser (Sammel) Klage gegangen ist – von Anfang an.
Der einzige der sich dann irgendwann mal darüber Gedanken gemacht hat ist jedenfalls Dr. Wodarg – leider viel zu spät. „Du kannst mit einer Sammelklage unheimlich viel Geld einsammeln. Es kommt darauf an, ob du es wirklich umsetzt oder ob du den Leuten nur das Geld aus der Tasche nimmst oder loskämpfst. Und das ist ja nicht immer so einfach. Ich denke, wenn man so was macht, dann muss man vorher wissen, wie setze ich das um“, so Wodarg. Hut ab, Dr. Wolfgang Wodarg.